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von Kristian Fischer | 1601.com

2G-Regelung

Liebe Kunden,

ab dem 8. Dezember 2021 gilt folgende Infektionsschutzverordnung:

FAQ zur 2G-Regel im Einzelhandel (Stand: 06.12.2021):

Im Einzelhandel gilt in Bayern ab dem 8.12.2021 aufgrund der Verordnung zur Änderung der Fünfzehnten Bayerischen lnfektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BaylfSMV) vom 03.12.2021 (BayMBI. 2021 Nr. 841), dass die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr für Handelsangebote nur unter den Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 und des § 4 Abs. 3 und 5 der 15. BaylfSMV gestattet ist, soweit diese nicht der Deckung des täglichen Bedarfs dienen. Der Zugang darf also für diese Bereiche nur Kunden gewährt werden, die nachweislich geimpft oder genesen sind, die sog. 2G-Regel.

Bitte führen Sie zu Ihrem Besuch einen aktuellen und gültigen 2G-Nachweis mit.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis.

Ihr Gröschel Immobilien-Team

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