Neuregelung der Marklerprovision
Ab dem 23.Dezember 2020 gibt es bundesweit neue Regelungen für die Aufteilung der Maklerprovision. Diese drei Möglichkeiten bestehen zukünftig:
Variante 1: Der Makler schließt einen Vertrag mit Käufer und Verkäufer und beide Parteien teilen sich die Provision zu gleichen Teilen.
Variante 2: Ein Maklervertrag wird nur mit dem Verkäufer geschlossen, der Käufer übernimmt maximal die Hälfte der mit dem Verkäufer vereinbarten Provision.
Variante 3: Der Makler schließt nur mit dem Verkäufer einen Vertrag, dieser übernimmt die Provision vollständig.
Weitere Informationen zur Neuregelung der Maklerprovision finden Sie bei der IVD.