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Neuregelung der Marklerprovision

Ab dem 23.Dezember 2020 gibt es bundesweit neue Regelungen für die Aufteilung der Maklerprovision. Diese drei Möglichkeiten bestehen zukünftig:

Variante 1: Der Makler schließt einen Vertrag mit Käufer und Verkäufer und beide Parteien teilen sich die Provision zu gleichen Teilen.

Variante 2: Ein Maklervertrag wird nur mit dem Verkäufer geschlossen, der Käufer übernimmt maximal die Hälfte der mit dem Verkäufer vereinbarten Provision.

Variante 3: Der Makler schließt nur mit dem Verkäufer einen Vertrag, dieser übernimmt die Provision vollständig.

Weitere Informationen zur Neuregelung der Maklerprovision finden Sie bei der IVD.

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